I.              Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
  § 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen, die Sie mit uns als Anbieter (Nikolaos Xilouris "Café Ama°Ro) schließen. Soweit nicht im beidseitigen Einvernehmen anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
(2) Unser Angebot ist ausschließlich an Unternehmen, nicht an Privatpersonen/ Verbraucher gerichtet.
(3) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

  § 2 Zustandekommen von Verträgen

(1) Gegenstand eines Vertrages ist der Verkauf oder Vermietung von professionellen Zubereitungsgeräten für Kaffee, Tee, Wasser, sowie der Verkauf und das zur Verfügung stellen von Waren und Dienstleistungen die aus dem Vertrag resultieren und dazugehörender Dienstleistungen.
Unsere Angebote im Internet (https://www.cafeamaro.de/) sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

(2) Der Kunde kann eine Anfrage, telefonisch, per Fax sowie als E-Mail oder über den Bereich Kontakt stellen.
(3) Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Kunden unverbindlich.
Wir unterbreiten hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches der Kunde innerhalb eines fest definierten Zeitfensters annehmen kann.
(4) Ein Vertrag kommt erst zustande wenn der Kunde ein entsprechendes Formular, bspw. eine Auftragsbestätigung, Angebot oder Vertragsentwurf schriftlich bestätigt hat und die vom Anbieter (Nikolaos Xilouris "Café Ama°Ro) angeforderte Bonitätsprüfung eine Geschäftsbeziehung zulässt. Bei Gerätschaften die (handgefertigt) erst auf Vorbestellung hergestellt/gebaut werden, (bspw. Röstanlagen, Kaffeeschütten) tritt ein Vertrag (soweit nicht im beidseitigen Einvernehmen anders vereinbart), erst nach erfolgtem Zahlungseingang von mind. 60% des Verkaufswertes (Industriesektor) in Kraft.
(5) Die Abwicklung der Anfrage und Übermittlung erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail, Fax oder Brief, zum Teil automatisiert. Der Kunde stellt sicher, dass die beim Anbieter hinterlegten Kontaktdaten Bestand haben, der Empfang von z.B. E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch Spamfilter o. ä. verhindert werden.
(6) Ist eine Fernwartung vereinbart und ein einwandfreier Internet-Empfang am vereinbarten Aufstellplatz der zu betreuenden Gerätschaften nicht gewährleistet, kann der Anbieter (im Falle, dass eine optimale Betreuung nicht gewährleistet werden kann), den bestehenden Dienstleistungsvertrag teilweise oder voll umfänglich kündigen.
(7) Nach Beendigung eines Vertrages oder nach sonst erfolgter Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen den zwei Parteien, verpflichtet sich der Kunde das Markenzeichen „Café Ama°ro“ restlos zu entfernen.
(8) Der Anbieter ist berechtigt das durch diesen Vertrag erhaltene Recht auf Verkauf oder Dienstleistung samt aller Rechte und Pflichten, auf einen anderen Händler/Dienstleister zu übertragen, sofern das Unternehmen nicht begründete Bedenken gegen den Nachfolger innerhalb einer Frist von vier Wochen seit Kenntnis geltend macht.
 Darüber hinaus darf der Kunde im speziellen Fall von seinem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
(9) Um für den Kunden den maximal möglichen Service zu gewährleisten kooperiert der Anbieter mit speziell ausgebildeten Dienstleistern sowie einem Technikernetz seines Vertrauens. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Aufstellung, Programmierung, Personaleinweisung und Instandsetzung der angebotenen Gerätschaften, an Unternehmen seines Vertrauens zu übertragen um auch in Personal schwachen- oder Kurzarbeitsphasen, den gewohnt guten Service aufrecht zu erhalten.
(10) Die Röster-Software (Cafe Ama°ro -Tropical Software) für manuelles sowie für vollautomatisches Kaffeerösten ist eine Eigenentwicklung und damit geistiges Eigentum des Anbieters. Das Kopieren, vervielfältigen oder verändern ist strengstens untersagt.
 
  § 3 Lieferzeit und Lieferungshindernisse
(1) Lieferzeitangaben gelten nur annähernd, sofern nicht ein bestimmtes Lieferdatum bestätigt wurde. Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und sonstigen vom Kunden für die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages zu schaffenden Voraussetzungen. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Herstellerwerk/Lager verlassen hat.
(2) Bei nachträglichen Änderungen des Vertrages durch den Kunden, kann sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang entsprechend verlängern.
(3) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die wir trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten – auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten – soweit sie auf die Fertigstellung oder Anlieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Wirtschaftskrisen und sonstige Krisenzeiten,  (Corona) und Verzögerungen in der Anlieferung von Roh- und Hilfsstoffen bspw. aus dem Ausland. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung verzögert oder unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung unter Ausschluss von jeglichen Schadensersatzansprüchen befreit. Sofern die Lieferverzögerung länger als 2 Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Treten die vorgenannten Hindernisse beim Kunden ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnehmer Verpflichtung.
(4) Bei Lieferverzug hat der Kunde uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen.

  § 4 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist für Elektrische- und elektronische Geräte beträgt 12 Monate, ab Ablieferung der Ware.
Bei Vorführgeräten beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung 6 Monate ab Ablieferung der Ware.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf die bestimmungsgemäße Abnutzung der Kaufsache oder von Teilen hiervon. Das Recht zur Minderung bleibt unberührt. Weitere Schadensersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfristen gelten nicht für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffs-Ansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
(2) Als Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich unsere eigenen Angaben und die offizielle Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers oder Dritter.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualität- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchung- und Rüge Pflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Bei Handgefertigten Anlagen/ Gerätschaften und dadurch natürlich entstandene Schönheitsfehler sowie "Kleine Unterschiede" bzw. leichte Regel- und Farbabweichungen, stellen keinen Grund zur Beanstandung dar.
(4) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
 

  § 5 Besondere Vereinbarungen zu angebotenen Zahlungsarten
(1) Bonitätsprüfung
Sofern wir in Vorleistung treten, z.B. bei Zahlung auf Rechnung oder Lastschrift, werden Kundendaten zur Wahrung berechtigter Interessen zum Zwecke der Bonitätsprüfung auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren an die Creditreform Ludwigshafen Friedrich KG, Neuhöfer Str. 6-8, 67065 Ludwigshafen, weitergegeben. 
Wir behalten uns das Recht vor, dem Kunden im Ergebnis der Bonitätsprüfung den Vertragsschluss sowie Zahlungsarten auf Rechnung oder Lastschrift zu verweigern.
Wenn nicht anders vereinbart, speichern wir personenbezogene Daten so lange, wie dies zur Erfüllung der verfolgten Zwecke notwendig ist.

§ 6 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht kann das Unternehmen nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Abrechnung bzw. bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus dem laufenden Vertrag Eigentum des Anbieters.
(3) Der Anbieter behält sich das Eigentumsrecht an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
(4) Der Kunde verpflichtet sich Leasing, Leih- und Mietgeräte vor dem Zugriff Dritter zu bewahren und entsprechend zu sichern. Bei Pfändung- und Insolvenzverfahren den Anbieter umgehend zu informieren und auf das Typenschild des Gerätes mit Eigentumsnachweis hinzuweisen. Gleiches gilt bei wesentlicher Verschlechterung der finanziellen Lage oder androhendem Liquiditätsverlust des Kunden. In so einem Fall und zum Zwecke der Sicherung unseres Eigentums gestattet das Kunde durch Unterschrift schon bei Vertragsunterzeichnung, dem vom Anbieter beauftragtem Service Personal den Zutritt in den Geschäftsräumen.
Des weiteren dürfen Leasing, Leih- und Mietgeräte, ohne die Zustimmung des Anbieters oder Leasing Gebers nicht an einen anderen Raum oder Standort umgezogen/versetzt werden.
Eine Vermietung an Dritte sowie eine anderweitige Verwendung sind nicht gestattet.
(5) Soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behält sich der Anbieter vor, die Gerätschaften einzuziehen, den Vertrag zu kündigen und darüber hinaus Schadensersatz zu verlangen.
 
  § 7 Haftung
(1) Der Anbieter haftet in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.
(2) Er sowie seine Vertreter und Gehilfen haften für alle durch Pflichtverletzungen bei Vertragsanbahnung oder während des Vertragsverhältnisses entstehenden Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ersatzansprüche wegen Schäden außerhalb des Leistungsgegenstandes am sonstigen Firmen- und Privatvermögen des Kunden, also aus mittelbaren Schäden oder Mangel-Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind bei Vertragsabschluss oder bei Pflichtverletzung nicht vorhersehbare Schäden. Ansprüche des Unternehmens/Kunden verjähren stillschweigend nach zwei Jahren.
Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den Vertrag typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
(3)  Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4)  Für einen zufälligen sowie beabsichtigtem Untergang der Leasing, Leih- oder Miet-Gerätschaften sowie deren Beschädigung trägt das Unternehmen ab dem Zeitpunkt der Waren Aushändigung die Verantwortung.
Der Kunde verpflichtet sich Leih, Miet- und Leasinggerätschaften auf eigene Kosten, dem Wert entsprechend gegen Einbruch, Vandalismus, Feuer, Diebstahl und Wasserschaden zu versichern. Wird eines oder mehrere Leasing-, Leih- oder Miet-Gerätschaften nicht versichert, haftet der Kunde in Höhe des aktuellen Wiederbeschaffungswertes der Gerätschaften.
(5) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit von Datentransfer.

  § 8 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht.
Sind beide Parteien Vollkaufleute, wird als Gerichtstand der Sitz des Anbieters (Nikolaos Xilouris) vereinbart.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden sind ungültig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird die rechtliche Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gilt dann vielmehr soweit gesetzlich zulässig eine der ungültigen Bestimmungen möglichst nahekommende als vereinbart.
(3)  Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung. 


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  II. Kunden Informationen
 
  1. Identität des Verkäufers

Nikolaos Xilouris
L12, 18
68161 Mannheim
Deutschland
Telefon: 0621/1229666
E-Mail: [email protected]

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, Aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr.
   
2. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
2.1. Vertragssprache ist deutsch.
2.2. Bei Angebotsanfragen erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes per E-Mail übersandt, welche er ausdrucken oder elektronisch sichern kann.

3. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich in der Beschreibung der Dienstleistung und den ergänzenden Angaben auf unserer Internetseite.

4. Preise und Zahlungsmodalitäten
4.1. Die im geschlossenen Vertrag vereinbarte Warensendungen, erfolgen ab einem netto Warenwert von 250,00€, sowie im Vertragsmodell "Premium Konzept", stets Versandkostenfrei.
Die Zustellung erfolgt stets durch einen Dienstleister (Paketdienst oder Spediteur).
4.2. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag zum ersten eines jeden Monats, per Rechnung oder per Lastschrift zur Zahlung fällig.
Für Gerätschaften die erst auf Vorbestellung (Herstellung auf Kundenauftrag) hergestellt werden müssen, gilt (sofern nicht anders vereinbart) 60% Vorauskasse. Die Geräte werden indem Fall erst nach Zahlungseingang konzipiert und ausgeliefert.

5. Lieferbedingungen
5.1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung und Versendung der Waren auf eigene Gefahr.

6.  Information zum Elektro-/Elektronikgerätegesetz
6.1  Rückgabemöglichkeiten, die den Anforderungen des § 19 Absatz 1 Satz 1 ElektroG entsprechen.
Erstkontakt:
Herstellerunternehmen: GOB-Kaffeeautomatenservice
Ansprechpartner: Nikolaos Xilouris
Telefonnummer: 0621/1229666
E-Mail: [email protected] 


6.2  Der Hersteller GOB-Nikolaos Xilouris (Café Ama°ro), gibt  

ab 01.01.2022 zur  Elektro-/ Elektrogesetzesregelung 

folgendes Entsorgungs-Rücknahmekonzept bekannt: 
In Erfüllung der Verpflichtungen gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz erklärt sich der Hersteller/Verkäufer (GOB Kaffeeautomatenservice) Nikolaos Xilouris bereit, die verkauften Geräte (Kaffee-Ladenröster mit WEEE-Reg.-Nr.: DE 92471293), am Ende ihrer Nutzungsdauer zum Zwecke der Verwertung auf seine Kosten, einem zertifizierten Entsorger zuzuführen, der die Anforderungen an die Verwertung der Geräte gemäß Elektro und Elektronikgerätegesetz gewährleistet. 

Der Hersteller/Verkäufer ist verpflichtet, sich von dem Entsorger eine Verwertungsbestätigung gemäß den Anforderungen des Elektro und Elektronikgesetzes aushändigen zu lassen und diese dem Käufer auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer Weiterveräußerung der Geräte ist der Käufer Verpflichtet, das hier unterbreitete Angebot den Abnehmer schriftlich mitzuteilen.